Dipl.-Finanzwirt Rolf R. Knaak, StB

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Aktuelles

Hinweis: Bitte beachten Sie die neuesten Steuertermine.

Arbeitszimmer eines Schauspielers

Vom: 10.01.2012

Bei einem Raum, der wie ein häusliches Arbeitszimmer ausgestattet ist und in dem der Schauspieler typische geistige Arbeiten ausübt, handelt es sich sich nicht um einen Raum mit betriebsstättenähnlicher Nutzung. Damit hat der BFH mit Urteil vom 09.08.11 einen weiteren Fall zur nur beschränkten Abziehbarkeit der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer entschieden. Die Aufwendungen sind nur bis zur Höhe von maximal 1.250 Euro abziehbar.

Steueranmeldungen rechtzeitig abgeben!

Vom: 10.01.2012

Durch eine neue Verwaltungsrichtlinie droht vielen Steuerpflichtigen eine erhebliche Eskalation mit den Finanzbehörden. Künftig sollen verspätete Steueranmeldungen (z. B. Umsatzsteuervoranmeldung, Lohnsteueranmeldung) sogleich an die Strafsachenstelle geleitet werden (Nr. 132 Abs. 1 AStBV-Anweisungen für das Straf- u. Bußgeldverfahren). Grundsätzlich stellt eine verzögerte Abgabe einer Steuererklärung eine "Steuerhinterziehung auf Zeit" dar, wenn der Steuerpflichtige dadurch vorsätzlich die Zahlung verzögert hat. Oft aber hat die Verspätung andere Gründe, wie Krankheit, fehlende Unterlagen oder schlichtweg Vergessen. Es empfiehlt sich in diesen Fällen eine nachträgliche Fristverlängerung mit Abgabe der Anmeldung zu beantragen.

Lohnsteuerkarte 2012

Vom: 06.01.2012

Die Lohnsteuerkarte 2010 sowie die vom Finanzamt ausgestellte Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2011 (Ersatzbescheinigung) und die darauf eingetragenen Abzugsmerkmale (Steuerklasse, Kinder, Freibeträge etc.) bleiben weiterhin gültig!

    Der ursprünglich im Kj. 2012 vorgesehene Starttermin für das neue elektronische Abzugsverfahren verzögert sich voraussichtich um ein weiteres Jahr. Geplant ist, dass die Arbeitgeber ab 01.01.2013 die Lohnsteuerabzugsmerkmale ihrer Arbeitnehmer auf elektronischen Weg aus einem zentralen Datenbestand der Finanzverwaltung abrufen können.

Abbau "Kalte Progression"

Vom: 06.01.2012

Das Regierungskabinet hat am 07.12.11 Maßnahmen beschlossen, die Steuerpflichtigen in den Jahren 2013 und 2014 von der Wirkung der kalten Progression entlasten sollen. Danach soll der Grundfreibetrag um 350 Euro auf 8.354 Euro angehoben werden und der Steuertarifverlauf wird um 4,4 Prozent angapsst. Künftig soll alle zwei Jahre geprüft werden, wie die kalte Progression wirkt und ob nachgebessert werden muss.

Erd- u. Pflanzarbeiten, Handwerkerleistung

Vom: 06.01.2012

Nach dem BFH-Urteil vom 13.07.11 kommt für Erd- u. Pflanzarbeiten im Garten des selbstbewohnten Hauses eine Steuerermäßigung nach § 35 a EStG für Handwerkerleistungen in Betracht, und zwar auch dann, wenn der Garten neu (erstmals) angelegt wird oder umgestaltet wird.

Dauerhafte Verlängerung der Ist-Versteuerungsgrenze

Vom: 06.01.2012

Mit Beschluss des Deutschen Bundestags vom 20.10.11 wurde die bis 31.12.11 geltende höhere Umsatzgrenze von 500.000 Euro ab 01.01.12 dauerhaft festgeschrieben. Kleine und mittlere Unternehmen, deren Gesamtumsatz im vorangegengenen Kalenderjahr nicht mehr als 500.000 Euro betragen hat, können die Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten berechnen. Dies verschafft dem Unternehmer Liquiditätsvorteile. Die dauerhafte Erhöhung des Betrags dient auch der Vereinfachung, da die Umsatzgrenze von 500.000 Euro mit der für die Buchführungspflicht bestehenden Umsatzgrenze übereinstimmt.

Berufsbetreuer nicht umsatsteuerfrei

Vom: 06.01.2012

Das FG Düsseldorf hat mit Urteil vom 26.11.10 entschieden, dass Berufsbetreuer keine umsatzsteuerfreien Leistungen erbringen, den es handele sich bei Berufsbetreuern nicht um eine "Einrichtung mit sozialem Charakter". Eine Steuerfreieheit ergebe sich weder aus nationalen Vorschriften noch aus dem Unionsrecht. Gegen dieses Urteil wurde Revision beim BFH eingelegt (Az. BFH: V R 7/11).

Bewirtungskosten

Vom: 06.01.2012

Für den Abzug von Bewirtungskosten als Betriebsausgabe reicht die Angabe der Geschäftsbeziehung zur bewirteten Person nicht aus. Zusätzlich ist die Angabe des konkreten geschäftlichen Anlasses der Bewirtung erforderlich. Dies stellt das FG Berlin-Brandenburg mit Urteil vom 11.05.11 klar. Also allgemeine Angaben zum Anlass wie "Geschäftsgespräch, Infogespräch" u. ä. genügen nicht. Vielmehr muss ein Zusammenhang mit der Funktion des Teilnehmers und dem Anlass der Bewirtung erkennbar sein.

Anlage EÜR zur Einkommensteuererklärung

Vom: 06.01.2012

Der BFH hat mit Urteil v. 16.11.11 entschieden, dass eine Pflicht zur Abgabe der Anlage EÜR besteht. Nicht bilanzierungspflichtige Selbständige mit Jahreseinnahmen ab 17.500 Euro sind somit verpflichtet, ihre Gewinnermittlung nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck zu ermitteln und der Steuererklärung beizufügen (§ 60 Abs. 4 EStDV).

Test

Vom: 01.01.2012

Test