Jahresabschlüsse und Steuererklärungen

Überwiegend für Klein- und Mittelbetriebe aller Rechtsformen erstelle ich die Jahresabschlüsse nach den dafür von der Bundessteuerberaterkammer beschlossenen Grundsätzen. Je nach Art des erteilten Auftrags und der vom Mandant benötigten Abschlussbescheinigung erfolgt die Abschlusserstellung

  • ohne Prüfungshandlungen
  • mit Plausibilitätsbeurteilung
  • mit eingeschränkter Prüfung
  • mit umfassenden Prüfungshandlungen

Zu den von mir betreuten Mandanten gehören auch Freiberufler, Vereine (e.V.) sowie Landwirtschaftliche Betriebe (Gartenbau).

Nicht buchführungspflichtige Unternehmer erhalten laufende Beratung und Hilfestellung bei ihren Aufzeichnungspflichten. Die Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 3 EStG (Einnahme-Überschuss-Rechnung) wird dadurch mit oder ohne Prüfung der Aufzeichnungen aufgestellt.

Die Steuererklärungen werden unter Einsatz der Datev-Steuerprogramme angefertigt. Im privaten Bereich liegen meine Beratungsschwerpunkte bei

  • Haus- und Grundbesitz (mit Gestaltungsberatung)
  • Arbeitnehmerveranlagungen

Nach dem Prinzip der Abschnittsbesteuerung ist steuerlich am 31.12. des Jahres in vielen Bereichen alles „gelaufen“. Das heißt, bestimmte Sachverhalte können Sie nur noch steuerwirksam machen, wenn Sie rechtzeitig vor dem Jahresende etwas unternehmen. Als Ihr Berater weiss ich nur soviel, wie Sie mir mitteilen. Rechtzeitige Informationen über Vorhaben im Geschäft und im familiären Bereich – auch unangenehme – sind für eine optimierende Beratung unerlässlich.